Vereinsinfo

Organisation und Kontaktadresse

Kontaktadresse des Schweizervereins Baltikum

Die Kontaktadresse entspricht der Adresse unseres Vereinspräsidenten
Hans-Peter Pletscher.

Organisation des Vereins – der Vorstand


Präsident

Hans-Peter Pletscher
Ziedoni, LV-3110 Seme
Mob.: +371 264 07416
ziedonihpp@gmail.com


Vize-Präsident

Max Hämmerli
Kretingos 45-9, LT- 92299 Klaipėda
Tel.: +370 46 252 303 (Max verlangen)
Mob.: +370 686 67754
maxhaemmerli731@gmail.com




Kassier

Willi Häusler

Karla iela 9, LV-3601 Venspils

Tel.:+371 267 23140

Mob.: +371 267 23140

willihaus@yahoo.com

JAHRESRUECKBLICK DES PRAESIDENTEN

Jahresbericht des Präsidenten

Liebe Vereinsmitglieder, Gäste und Freunde
Sehr geehrte Damen und Herren

2023 hat sich verabschiedet und der Verein ist wieder 1 Jahr älter geworden.
Die guten Kontakte mit der Botschaft und dem Konsulat in Schweden möchte ich besonders hervorheben.
Eine traurige Mitteilung habe ich noch zu machen, unser Gründungsmitglied, Präsident und Ehrenpräsident Fred Hänni ist am 26.10.2023 verstorben. Begrüssen möchte ich auf diesem Weg auch alle Neumitglieder, die uns im 2023 gefunden haben!

  1. Generalversammlung vom 27. Mai 2023 im Hotel Villa Anna in Apsuciems.
    An der GV war nichts Besonderes, aber wir hatten einen tollen Ausflug ins Durbe-Museum in Tukums mit seinem Waldpark. Wir haben auch auf der Durbe-Waldbühne gesungen und gelacht.
  2. September 2023 – 1. Augustfeier in der Botschaftsresidenz
    Viele neue Menschen und viele neue Eindrücke. Ein wunderbares Fest auch auf diesem Weg nochmals herzlichen Dank an die Familie Michelet und das Botschaftsteam.
  3. Dezember 2023 – Chlausabend im Vagnera Park in Tukums
    Eine schöne Feier mit vielen Gästen! Mit Raclette und Kuchen wurden wir verwöhnt. Danke nochmals für den feinen Wein, Herr Botschafter.

Drei Feiern haben wir im Jahr 2023 gemeinsam verbracht. Danke an alle, die dabei waren und auch danke an alle, die geholfen haben, etwas zu organisieren.
Alle Schweizer, Freunde der Schweiz und auch alle Vereinsmitglieder, es ist Euer Verein, für ein kleines bisschen Heimatgefühl und Freundschaft.
Kommt und macht mit, nur so werden unsere jungen Mitglieder lernen, was zusammenhalten in der Fremde heisst. Auch ich benutze Internet und Soziale Medien, doch der persönliche Kontakt mit Euch bedeutet mir sehr viel.

Der Präsident des Schweizervereins Baltikum
Hans-Peter Pletscher

 

VEREINSSTATUTEN

 

Schweizerverein Baltikum (SVB)  STATUTEN 21.05.2011    Die nachfolgenden Artikel sind weiblich und männlich geschlechtsneutral.    1. Sitz und Zweck 1.1 Der Sitz des „Schweizerverein Baltikum“, nachfolgend SVB genannt, ist Riga (Lettland). 1.2 Der SVB umfasst Estland, Lettland und Litauen, nachfolgend Baltikum genannt. 1.3 Der SVB fördert die Pflege schweizerischer Kultur, Gesinnung und Geselligkeit im Baltikum. 1.4 Der SVB ist ethnisch, politisch und konfessionell neutral. 1.5 Der SVB ist bestrebt, die Interessen der Schweizer und schweizerischer Institutionen im Baltikum und deren Beziehungen zur Heimat zu fördern. 1.6 Der SVB arbeitet mit den Schweizerischen Botschaften und der Auslandschweizer-Organisation in der Schweiz zusammen. 1.7 Der SVB nimmt sich seiner Landsleute und ihrer Angehörigen, sowie ehemaliger Schweizer im Baltikum an und hilft ihnen im Rahmen des Möglichen.    2. Mitgliedschaft 2.1 Zur Mitgliedschaft berechtigt sind (Personen müssen das 18. Altersjahr vollendet haben):  a) Schweizerbürger  b) Ehemalige Schweizerbürger, die im Baltikum ihren ständigen oder vorübergehenden Wohnsitz haben.  c) Personen, Institutionen oder Firmen, welche ein besonderes Interesse an der Schweiz und dem SVB bekunden. 2.2 Der SVB setzt sich zusammen aus:  a) Aktivmitgliedern  b) Ehrenmitgliedern  c) Für die Einführung weiterer Mitgliedsarten ist der Vorstand zuständig.    3. Aufnahme – Austritt – Ausschluss 3.1 Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme. 3.2 Der Austritt erfolgt durch schriftliche Mitteilung an den Vorstand des SVB unter Begleichung allfälliger Verpflichtungen an den Verein. 3.3 Der Vorstand kann Mitglieder, die ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, oder deren Benehmen dem Ansehen des SVB schadet, ausschliessen. 3.4 Allfällige Rechte des SVB gegenüber dem Ausgeschlossenen bleiben bestehen. 3.5 Den von Abweisung oder Ausschluss Betroffenen steht das Recht zu, an die Generalversammlung zu appellieren.    Schweizerverein Baltikum Statuten vom 21.05.2011 2 4. 4.1 4.2 4.3 4.4 4.5 4.6 4.7 4.8 4.9 Organisation Der SVB wird von einem Vorstand geleitet, der sich wie folgt zusammensetzt: • Präsident • 2 Vize-Präsidenten • Kassier • Beisitzer (nach Bedarf) Der Präsident und die 2 Vize-Präsidenten müssen in verschiedenen baltischen Ländern wohnhaft sein. Der Präsident und die Mehrheit des Vorstandes müssen Schweizerbürger sein. Die Kontrolle der Rechnungsführung wird von zwei Revisoren ausgeübt, die der Generalversammlung den Revisionsbericht zwecks Déchargeerteilung unterbreiten. Die Generalversammlung wählt den Vorstand und die Revisoren in offener Wahl, sofern die Versammlung keine geheime Wahl verlangt. Die Amtsdauer beträgt jeweils zwei Jahre. Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes kann der Vorstand sich selbst ergänzen. Der Vorstand besorgt die laufenden Geschäfte und entscheidet mit einfachem Mehr. Bei gleicher Stimmabgabe zählt bei Vorstands- wie auch bei Versammlungsbeschlüssen die Stimme des Präsidenten doppelt. 4.10 Die Anwesenheit von drei Vorstandsmitgliedern ist in jedem Fall für die Beschlussfassung notwendig. 4.11 In Vermögensfragen bis zu einem Betrag von 50.– € (Euro) ist lediglich die Unterschrift des Kassiers erforderlich, wobei die Belege nachträglich vom Präsidenten unterzeichnet werden müssen. Ausgaben über 50.– € bedürfen der Unterschrift des Präsidenten und des Kassiers. 4.12 Die Vorstandsarbeit wird wie folgt aufgeteilt: a) Der Präsident vertritt den SVB nach aussen und legt der Generalversammlung den Jahresbericht vor. Er leitet die Arbeit des Vorstandes und sorgt für rechtzeitige Einladung zu den Vorstandssitzungen und Vereinsversammlungen. b) Der jeweils länger im Baltikum lebende Vizepräsident vertritt ihn. c) Der Kassier besorgt das Inkasso der Mitgliederbeiträge sowie die Rechnungsführung des SVB und die Mitgliederkontrolle. d) Beisitzer werden mit besonderen Aufgaben, die sich aus dem SVB-Programm ergeben, betraut. 4.13 Für alle Versammlungen, an denen ein Protokoll geführt werden muss, wählt die Versammlung einen Tagesprotokollführer. 4.14 Das Protokoll ist innert 30 Tagen vom Tagesprotokollführer zu erstellen und dem Präsidenten zur Genehmigung und zum Versand an die Mitglieder zuzustellen.  5. 5.1 5.2 6. 6.1 6.2 6.3 Beiträge Die Generalversammlung bestimmt die Höhe aller Mitgliederbeiträge. Ehrenmitglieder sind beitragsfrei. Versammlungen Das Vereinsjahr fällt mit dem Kalenderjahr zusammen. Die ordentliche Generalversammlung findet alljährlich vor dem 31. Mai statt. Die Einladung mit der Traktandenliste ist durch den Vorstand den Mitgliedern mindestens 20 Tage vor der Generalversammlung zuzustellen. Bei Briefpost gilt das Datum des Poststempels, bei elektronischer Zustellung (Fax, E-mail) das Sendedatum, welches deshalb ersichtlich sein muss. Schweizerverein Baltikum Statuten vom 21.05.2011 3 6.4 6.5 6.6 6.7 6.8 6.9 Die ordentliche Generalversammlung erteilt dem Vorstand Décharge für die Geschäftsführung während des Berichtsjahres. Anträge zur Statutenrevision und Rücktrittsgesuche von Vorstandsmitgliedern sind dem Vorstand mindestens 5 Tage vor der Generalversammlung einzureichen. Der Vorstand kann eine ausserordentliche Generalversammlung einberufen. Eine ausserordentliche Generalversammlung muss durch den Vorstand dann einberufen werden, wenn ein Drittel der SVB-Mitglieder dies schriftlich verlangt. In diesem Falle muss die a.o. Generalversammlung innert 30 Tagen nach Einreichung des Begehrens durchgeführt werden. Die Einladung zur ausserordentlichen Generalversammlung muss mit der Traktandenliste mindestens 10 Tage zuvor den Mitgliedern zugestellt werden (siehe Punkte 6.3). Die Generalversammlung ist in jedem Fall durch die anwesenden Mitglieder beschlussfähig. 6.10 Beschlüsse werden mit einfachem Mehr gefasst. 6.11 Statutenänderungen bedürfen der Mehrheit der Versammlung. 6.12 Jedes Mitglied hat an der Generalversammlung das Stimm- und Wahlrecht mit Ausnahme von 6.13. 6.13 Nur SVB-Schweizerbürger dürfen in Angelegenheiten zwischen ihnen und der Schweiz abstimmen 6.14 Das Stimm- und Wahlrecht kann nicht delegiert werden und muss persönlich ausgeübt werden. 7. 7.1 7.2 7.3 7.4 7.5 7.6 8. 8.1 Auflösung Die Auflösung des SVB kann durch den ¾-Mehrheitsbeschluss einer Generalversammlung erfolgen, an der mindestens 2/3 der Mitglieder anwesend sein müssen. Falls nicht 2/3 der Mitglieder anwesend sind, kann innert 10 Tagen zu einer zweiten Generalversammlung eingeladen werden, an der die Hälfte der Mitglieder anwesend sein müssen und bei der das einfache Mehr entscheidet. Ein nach Auflösung des SVB allfällig übrigbleibendes Vermögen wird während der folgenden 5 Jahre einem Treuhänder oder der Schweizer Botschaft unterstellt. Diese werden durch die auflösende Generalversammlung bestimmt. Bildet sich während dieser Zeit eine neue Schweizerorganisation, so fällt das Vermögen an diese, wenn sie von der Auslandschweizer-Organisation anerkannt wird. Andernfalls muss das Vereinsvermögen nach Ablauf von 5 Jahren einer schweizerischen wohltätigen Institution zur Verfügung gestellt werden. Haftung Für Vereinsschulden oder Verpflichtungen finanzieller Art können die Vereinsmitglieder nicht haftbar gemacht werden. Es haftet alleine das Vereinsvermögen. Die Statuten wurden durch die Generalversammlung am 21. Mai 2011 genehmigt und ersetzen diejenigen vom 29. Mai 2010. Der Präsident: Das Original im Archiv ist unterschrieben. Weiteres Vorstandsmitglied:

 

PROTOKOL GV  

24.05.2024

1. Begrüssung
Unser Präsident Hans-Peter Pletscher begrüsst die Anwesenden zur 19.
Generalversammlung. Er bittet um eine Schweigeminute für den verstorbenen Fred
Hänni. Er war Gründungsmitglied, Präsident und Ehrenmitglied des Schweizer Verein
Baltikum. Unser Präsident fragt die Versammlung an, ob jemand nicht einverstanden
ist, dass seine Tochter Eveline Bilder vom heutigen Tage für die Homepage macht.

2. Wahl eines Tagesaktuars
Als Tagesaktuar meldet sich Willi Häusler und wird von der Versammlung einstimmig
gewählt.

3. Appell und Feststellung des Stimmenverhältnisses
Es sind 11 von 20 Mitgliedern anwesend. Dadurch ergibt sich folgendes
Stimmenverhältnis:
Anwesende Stimmberechtigte: 11 Absolutes Mehr: 6
entschuldigt: 7
Anwesende Mitglieder: Hans-Peter und Iveta Pletscher, Willi und Parsla Häusler,
Max Hämmerli, Svietlana Baracevičienė, Joseph Peter Bischof, Stefan Hirzel,
Ljudmila Staritsona, Noller Dirk und Lebedeva Ludmila
Entschuldigte Mitglieder: Klaudija Hirzel, Peter Wolfensberger, Christoph Liechti,
Evelin Liechti, Christian Jordi, Robert Bühler, Nathalie Pletscher

4. Genehmigung der Traktandenliste
Die Traktandenliste wird einstimmig angenommen.

5. Genehmigung des Jahresberichtes 2023 des Präsidenten
Da der Bericht per E-Mail versandt wurde, wird der Jahresbericht nicht vorgelesen.
Der Jahresbericht unseren Präsidenten Hans-Peter Pletscher wird einstimmig
genehmigt.

6. Genehmigung des Protokolls der GV 2023
Auch das Protokoll der letzten Generalversammlung wurde versandt und wird nicht
vorgelesen. Willi Häusler bemerkt noch, dass im Protokoll ein falsches Datum für die
diesjährige Generalversammlung steht.
Das Protokoll der GV 2023 wird einstimmig genehmigt.
7. Mutationen:
Eintritte: 3 Neueintritte Austritte: 5 Austritte

Somit beträgt der Mitgliederbestand zur heutigen Generalversammlung 20.Mitglieder.

8. Wahlen
Der Kassier Stefan Hirzel hat seinen Rücktritt eingereicht und es wird ein neuer
Kassier gesucht. Er hat seine Unterlagen und Kasse dem bisherigen Vorstand
übergeben. Leider stellt sich niemand als Kassier zur Verfügung.
Präsident: Hans-Peter Pletscher einstimmig gewählt
Vizepräsident: Max Hämmerli einstimmig gewählt
Kassier: vakant wird dringend gesucht

9. Finanzielle Belange:
Jahresrechnung 2023:
Die Jahresrechnung wurde per E-Mail versandt. Die Kasse weist einen Gewinn von
132.00 Euro aus, Vereinsvermögen beträgt 2418.86 Euro. Stefan Hirzel hebt eine
Spende hervor, Peter Wolfensberger hat 163.00 Euro gespendet. Dies wird mit
Applaus verdankt. An der letzten GV wurden die Revisoren abgeschafft, darum
können bei Fragen die Belege heute bei Stefan Hirzel eingesehen werden. Es
werden keine Wortmeldungen verlangt.
Genehmigung der Jahresrechnung 2023:
Die Jahresrechnung 2023 wird einstimmig genehmigt und dem Kassier wird die
Décharge erteilt.
Budget:
Stefan Hirzel erläutert kurz das Budget 2024. Es sind noch 2 Mitglieder-beiträge
ausstehend und das Mittagessen wird heute komplett übernommen, somit schliesst
das Budget 2024 mit einem Verlust von 435.00 Euro ab.
Das Budget 2024 wird einstimmig genehmigt.

10. Kulturelles:
Estland:
Ljudmila Staritsona stellt sich kurz vor und bedankt sich zuerst für die Hilfe und
Unterstützung an der Beerdigung von Fred Hänni, der lange Jahre Ihr Partner war.
Anlässe: Am 24. August findet in Tartu (Südestland) eine bekannte Tanznacht statt.

Lettland:
Heute ist in Lettland Museumsnacht. Die Busse fahren gratis zu den Museen, da es
auch einige Museen in Tukums / Umgebung hat, wäre dies eine Möglichkeit am
Abend ein Museum zu besuchen.
Ende August, Datum noch nicht definitiv, gibt es wieder den 1.August Anlass in der
Schweizer Botschaft in Riga.

Litauen: Ende Juli findet in Klaipeda das Meeresfest statt. Auch in Litauen sind die
Museen im letzten Sonntag im Monat frei zugänglich.
Stefan Hirzel will eventuell einen1.August Anlass bei sich privat organisieren. Falls es
konkret werden sollte, wird sich Stefan bei den Mitgliedern melden, er hat die E-Mail-
Adressen aller Mitglieder. Iveta Pletscher fragt, falls der Anlass bei Ihm stattfindet, ob
er Hilfe zum Organisieren braucht.
Diskussionen:
Scheinbar werden bei Einladungen zu Anlässen nicht immer alle Mitglieder per Mail
kontaktiert. Beim letztjährigen 1.August in der Schweizer Botschaft haben Einige
doch keine Einladung erhalten.
Hans-Peter Pletscher bekommt die Adressen vom Generalkonsulat in Stockholm. Die
Erfahrung zeigt leider, dass viele Leute Ihre Änderungen nicht melden oder durch
personelle Änderungen bei den Behörden, die Adressen alles andere als aktuell sind.
Willi Häusler fragt Hans-Peter Pletscher, ob der 1.August wieder wie letztes Jahr
organisiert wird. Es ist eher ein Anlass für Diplomaten und nicht für den
Normalschweizer im Baltikum, man kennt kaum Leute und es wird Dresscode
verlangt. Daran wird sich auch nichts ändern.

11. Mitteilungen:
Homepage Verein Auslandschweizer Baltikum:
Stefan Hirzel hat die Homepage geändert. Der Mitgliederzugang funktionierte nicht
immer bei Allen. Er hat dies nun geändert und ab sofort ist die Homepage für Alle frei
zugänglich. Protokolle und Ähnliches ist nun unter den Untermenüs zu finden, man
muss sich einfach einmal durch Klicken, um zu wissen, wo nun alles wo abgelegt ist.
Er wird weiterhin die Homepage weiterführen.
Falls Stefan Hirzel abspringen würde, wäre auch Max Hämmerli bereit die Homepage
weiterzuführen und Sachen draufzuladen.
Neue Mitglieder:
Es entsteht auch eine Diskussion wie man neue Mitglieder finden könnte. Der Verein
wird immer kleiner, aber es gibt kaum noch Neumitglieder. Junge Mitglieder zu finden
ist schwierig, da man sich heute kaum noch in einem Verein engagiert. (eher uncool).
Heute kann man sich auch ohne Probleme über die Sozialen Medien mit Leuten
überall in der Welt vernetzen oder auch Sachen schnell und unkompliziert erledigen.
Die nächste Generalversammlung ist 24./25. Mai 2025
Ehrung Stefan Hirzel:
Zum Schluss wird Stefan Hirzel mit Blumen, einem guten Tropfen und grossem
Applaus für seine Arbeit geehrt. Er war auch einer der Mit-begründer des Vereines
und war als Kassier und/oder Aktuar für den Verein tätig.

Der Präsident Hans-Peter Pletscher beschliesst die Versammlung um 11.05 Uhr.

Für das Protokoll:
Willi Häusler / Tagesaktuar

 

FORMULARE